Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autoaufbereitung Egri Automobile

Fassung für Geschäftskunden

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für jegliche Vertragsabschlüsse zwischen der Autoaufbereitung Egri Automobile(im folgenden “EA“ genannt) und ihren Geschäftskunden (im folgenden “Kunde“ genannt). Soweit diese AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preislisten keine abweichenden Regelungen treffen, gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Diese AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden  nicht anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Geltung der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten der EA kommt mit beiderseitiger Unterzeichnung, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Leistungserbringung der EA zustande. Vertragsänderungen, die vom Kunden schriftlich oder fernmündlich beauftragt werden, sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch EA wirksam. Die Angebote der EA sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich EA vier Wochen gebunden. Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preise – unverbindlich. Vor Beginn der Arbeiten müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden an dem Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Kunden und von EA sowie ihren Mitarbeitern. EA behält sich rechtliche Schritte gegen den Kunden vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen. Mit der Unterzeichnung der Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung  auch diese AGB und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Kunde mit Schüsselübergabe diese AGB.    

Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Einzelvertrag nebst Anlagen, den Leistungsbeschreibungen, den jeweils gültigen Preislisten und den vorliegenden AGB sowie ggf. ergänzenden besonderen Geschäftsbedingungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders gelagerten Fällen sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von EA stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheit des Service dar. Soweit EA Leistungen und Dienste unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht. EA behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. EA ist berechtigt, die AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten zu ändern. Änderungen werden gegenüber dem Kunden wirksam, wenn sie ihm schriftlich mitgeteilt worden sind und der Kunde ihnen nicht schriftlich binnen eines Monats nach Zugang der schriftlichen Information widersprochen hat. EA weist den Kunden auf diese Folge in der schriftlichen Mitteilung hin. Im Falle des Widerspruchs des Kunden ist EA berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Information kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung nach Ablauf eines Monats wirksam. EA weist den Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf das Kündigungsrecht hin. Bei Änderungen der Umsatzsteuer kann EA die jeweilige Preisliste der Änderung entsprechend anpassen, ohne dass ein Kündigungsrecht des Kunden besteht. Hier tritt die Änderung mit Bekanntgabe in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. Wenn EA an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die sie oder ihre Zulieferer betreffen, gehindert wird und sie diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, ist sie von der Leistungspflicht befreit. Der Kunde ist verpflichtet, den Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von EA die für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen zur Verfügung zu stellen.   

Termine und Fristen

Fristen und Termine sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch EA verbindlich. Terminvereinbarungen werden vom Kunden und EA in gemeinsamer Absprache getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden. EA behält sich die Durchführung im Rahmen ihrer tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten vor. EA haftet nicht für die Einhaltung von Terminen und Fristen, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen. Dies gilt auch für Termine und Fristen, die von den Vertragspartnern, Zulieferern oder Dritten nicht eingehalten werden. Die Fertigstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von EA wegen Verzuges des Kunden mindestens um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber EA nicht nachkommt. Gerät EA mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn EA eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.

Preise

Die vom Kunden an EA zu zahlenden Preise bestimmen sich nach den jeweils gültigen Preislisten und Leistungsbeschreibungen. Die Preise sind abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad. Preisangaben auf Informationsunterlagen sowie der Webseite von EA dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen. Für extreme Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc. bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei schriftlich erteilt werden. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.

Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist sofort nach  Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Hat der Kunde Einwendungen gegen Forderungen, sind diese innerhalb von vier Wochen nach dem Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben. EA wird den Kunden auf die Einwendungsfrist und die Rechtsfolgen der Versäumnis gesondert hinweisen. EA ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. Sie ist weiterhin berechtigt, die durch den Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten pauschal mit 5,00 Euro zu berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass EA im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlösung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner übrigen Pflichten und Obliegenheiten in Verzug oder verletzt er diese schuldhaft, kann EA Ersatz für den ihr entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche von EA wegen Verzuges des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund, bleibt unberührt.

Aufrechnungs-/und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Ansprüche von EA kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von EA anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

Reklamationen

Reklamationen können ausschließlich bei Abholung bzw. Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden geltend gemacht werden, wenn die durchgeführten Leistungen zusammen mit dem Kunden überprüft werden. Reklamationen sind vom Kunden vor Ort und unverzüglich im Beisein von EA schriftlich festzuhalten. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch EA beziehen bzw. durch sie verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Sofern die Reklamation berechtigt ist, hat EA das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung. Das Fahrzeug darf bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadensersatzansprüche gegen EA und deren Mitarbeiter bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen und/oder Wertsachen geltend gemacht werden.

Haftung

EA haftet für Personenschäden unbeschränkt. Bei Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung von EA auf die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ansonsten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von EA. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verzug und Unmöglichkeit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Abgabe einer Garantie. Bei Lackschäden, die durch EA verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeitete Lacke, Kratzer etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen EA und ihre Mitarbeiter geltend gemacht werden. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Kunde muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens EA ausgeschlossen. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrik- bzw. Elektronikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt EA keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum seines Fahrzeugs. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug EA zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzliche Regelungen bleiben unberührt. Für Störungen, die nicht aus dem Verantwortungsbereich von EA kommen, insbesondere solche Störungen, die vom Kunden ausgehen, übernimmt EA keine Haftung.

Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • ein Vertragspartner eine seiner vertraglichen Pflichten erheblich und nachhaltig verletzt und dieses vertragswidrige Verhalten trotz schriftlicher Abmahnung nicht unverzüglich einstellt bzw. rückgängig macht,
  • ein Vertragspartner sich über einen Zeitraum von 4 Wochen in Verzug befindet oder ein Betrag in Höhe von 5.000 € überschritten wird,
  • das Unternehmen des Vertragspartners aufgelöst oder liquidiert wird oder das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit auf Dauer einstellt.

Wir der Vertrag fristlos gekündigt, ist der Vertragspartner, bei dem ein wichtiger Kündigungsgrund vorgelegen hat, verpflichtet, dem anderen Vertragspartner den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen. Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses dürfen die Vertragspartner die zur individuellen Nutzung mitgeteilten Daten nicht weiter verwenden und müssen die zur Benutzung ausgehändigten Gegenstände und Unterlagen unverzüglich zurückgeben.

Wirtschaftlichkeitsklausel

Sollten sich die wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Grundlagen, die für die Vertragspartner bei Vertragsabschluß von Bedeutung waren, so ändern, dass sich Leistungen und Gegenleistungen aus diesem Vertrag in wirtschaftlich nicht mehr vertretbarem Verhältnis gegenüberstehen, verpflichten sich die Vertragspartner, den Vertrag vom Tag des Anpassungsbegehrens des jeweiligen Vertragspartners soweit wie möglich den geänderten Bedingungen anzupassen.

Sonstige Bestimmungen

Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen EA und dem Kunden gilt der Gerichtsstand von EA. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht, ist EA berechtigt, den Kunden in ihre Kundereferenzliste aufzunehmen. Die Vertragspartner werden sämtliche Informationen, die sie voneinander erhalten und die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim halten und sie nicht an Dritte weitergeben. Dies gilt nicht, soweit Informationen  öffentlich bekannt sind oder bekannt werden oder soweit die Vertragspartner aufgrund einschlägiger Gesetze oder sonstiger Vorschriften zur Offenlegung der erhaltenen Informationen verpflichtet sind. Dritte im Sinne dieser Bestimmung sind nicht Arbeitnehmer, sonstige Mitarbeiter und Berater der Vertragspartner sowie Mitarbeiter verbundener Unternehmen der Vertragspartner, welche die Informationen zur Durchführung ihrer Tätigkeit in Bezug auf die Durchführung des Vertrages benötigen. Die Vertragspartner werden diese Geheimhaltungsvereinbarung auch den bei ihnen tätigen Mitarbeitern auferlegen.

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